Nordstadt Session: Roman Arrenberg, Fr. 07.02.2025 – 19.00h

Foto Roman Arrenberg
Foto Roman Arrenberg (Quelle: borsig11)

Melodisch und intensiv interpretiert Roman Arrenberg die Lieder bekannter Musiker:innen mit Gitarre und Gesang. Seinen Stil hat er in den letzten zehn Jahren durch Bühnenauftritte, Straßenmusik, Streams und Jam-Sessions quer durchs Ruhrgebiet entwickelt.

Von Klassikern wie Bob Dylan über Evergreens von Amy Winehouse und Oasis bis hin zu modernen Rap-Künstlern wie dem englischsprachigen Mac Miller oder dem deutschsprachigen Trettmann – wir dürfen gespannt sein, welche Schätze er aus seinem Repertoire hervorzaubert.

Das Opener-Konzert wird ab 19 Uhr im Livestream übertragen: www.facebook.com/ChancenRaum103, im Anschluss offene Jamsession. Bring dein Instrument mit und steig‘ ein!

19:00 Uhr Opener Konzert Roman Arrenberg
20:00 Uhr Offene Jamsession

Die Teilnahme* ist kostenlos, der Eintritt ist frei.

Teaser - Nordstadt Session 07.02.2025
Teaser – Nordstadt Session 07.02.2025 (Quelle: borsig11)

Die Dortmunder Nordstadt Session ist eine Institution für die freie Musikszene im Ruhrgebiet. Seit 2017 treffen sich Musiker:innen der Region Freitags im Dortmunder Norden, um gemeinsam zu improvisieren. Die musikalische Mischung ist so bunt wie die Bevölkerung des Stadtteils, der seinen ganz eigenen Sound kreiert.

Musiker:innen und Bands aller Stilrichtungen sind willkommen. Der Opener ist im Livestream zu sehen. Danach ist die Bühne frei für weitere Beiträge, die den Klang der Dortmunder Nordstadt bereichern.

Die Nordstadt Sessions sind Teil des Programms „Gazino 103“ von Julia Rumi / Machbarschaft Borsig11 e.V., gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, vom Landesmusikrat NRW, von Interkultur Ruhr und vom Kulturbüro Dortmund, in Kooperation mit Langer August e.V. und realisiert mit den Chancen der Bewohner:innen des Borsigplatz-Quartiers.

Borsig11 Logoleiste
Borsig11 Logoleiste

(*) Noch was zur „Teilnahme“?

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die Parteien oder Organisationen angehören, einer extremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen oder Handlungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.